Kostensteuerung ist ein komplexes Thema. Das zeigt die schwierige Debatte in den Räten. curafutura begrüsst den heutigen Entscheid der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N). Sie ist der ursprünglich beschlossenen Linie treu geblieben und spricht sich gegen eine Kostensteuerung aus, so wie es die beiden Räte bereits beschlossen haben. Auch im  Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über die Regulierung der Vermittlertätigkeit kommt es zu einer sinnvollen Lösung. Der Bundesrat soll damit die Kompetenz erhalten, die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären.

Es ist bereits heute die Pflicht der Tarifpartner, sich nach den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu richten. Der heutige Entscheid der SGK-N ist daher nach Ansicht von curafutura erfreulich. Es soll nicht dem Bund obliegen, das Heft für eine Kostensteuerung zu übernehmen.

Gutes Signal bei der Vermittlertätigkeit
Ebenso begrüsst curafutura den Entscheid der nationalrätlichen Kommission im Zusammenhang mit der Branchenvereinbarung Vermittler. Die Tätigkeit von Vermittlern, die im Bereich der Krankenversicherung tätig sind, wird durch eine Branchenvereinbarung geregelt. Diese ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, die Branchenvereinbarung für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle Versicherer gilt. Eine Mehrheit der Mitglieder von curafutura unterstützt dieses Ziel und begrüsst, dass die SGK-N mit der Annahme dieser Gesetzesvorlage dem Bundesrat diese Kompetenz geben will.

Andere Elemente gingen deutlich weiter als das, was in der ursprünglichen Motion gefordert wurde. So war vorgesehen, externe Vermittler und Angestellte der Versicherer gleichzustellen und der gleichen Regulierung zu unterwerfen. Das hätte zu erheblichen Problemen geführt. curafutura ist daher erfreut, dass die SGK-N die neuen Regeln betreffend Entschädigung und Ausbildung auf externe Vermittler beschränkt hat.

Eine breite Allianz mit Vertretern der Gesundheitsbranche setzt sich dafür ein, der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) zeitnah zum Durchbruch zu verhelfen. Bei EFAS handelt es sich um eine der wichtigsten Reformen des Gesundheitssystems überhaupt. Durch die Beseitigung von Fehlanreizen und eine optimale Aufteilung zwischen stationären und ambulanten Behandlungen entlastet sie Prämien- und Steuerzahlende, ohne die hervorragende Gesundheitsversorgung oder die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten mit medizinischen Leistungen zu beeinträchtigen. Die EFAS-Allianz setzt sich deshalb dafür ein, dass es nun im Parlament – zunächst in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) – zügig vorwärts geht.

Ambulante und stationäre Leistungen müssen gleich finanziert werden. Davon sind viele wichtige Institutionen der Gesundheitslandschaft Schweiz überzeugt. Entsprechend wird EFAS von den meisten Akteuren im Gesundheitswesen begrüsst. Um die Bedeutung der Reform zu unterstreichen und dem Anliegen Schub zu verleihen, haben sie sich zur EFAS-Allianz (siehe Kasten) zusammengeschlossen. Denn nach wie vor werden ambulante und stationäre Leistungen unterschiedlich finanziert. Das führt zu Fehlanreizen.

Aufgrund des technologischen Fortschritts können immer mehr stationäre Behandlungen ambulant durchgeführt werden. Ambulante Behandlungen werden jedoch zu 100 % über Krankenkassenprämien finanziert, stationäre Behandlungen teilen sich Kanton und Krankenversicherer im Verhältnis 55 zu 45. Wegen der verstärkten Verlagerung zu ambulanten Leistungen steigt nun der Anteil der Gesundheitsausgaben, die über die Prämien der Krankenversicherer finanziert wird. Die Folge ist eine Kostenerhöhung zulasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, obwohl sich die Behandlungskosten im stationären Bereich insgesamt moderat entwickeln.

Mit EFAS würden Prämien- und Steuerzahlende entlastet
Eine einheitliche Finanzierung entschärft diesen Umstand und trägt dazu bei, dass die Anreize richtig gesetzt werden. Das wirkt sich auf die gesamten Behandlungskosten positiv aus, weil damit die Verlagerung von stationär zu ambulant weiter gefördert wird. Weder wird dadurch die gute Gesundheitsversorgung beeinträchtigt, noch leidet darunter die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten hinsichtlich der medizinischen Versorgung.

Die Vorteile von EFAS liegen auf der Hand. Der Nationalrat hat die Vorlage bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen und auch der Bundesrat wünscht die Umsetzung. Trotz breiter Zustimmung ist das Geschäft zuletzt jedoch nicht vorwärts gekommen. Neben der Prüfung von technischen Detailfragen wurden im Auftrag der SGK-S umfassende Abklärungen zu einer allfälligen Integration der Langzeitpflege gemacht.

Die Allianz ist überzeugt, dass es nicht zielführend ist, die Vorlage zu überladen und EFAS somit massgeblich zu verzögern. EFAS sollte pragmatisch und zeitnah umgesetzt werden. Die Diskussion über die Integration der Langzeitpflege kann erst in einem zweiten Schritt nach der umfassenden Klärung der OKP-pflichtigen Kosten (Kostentransparenz) geführt werden. Eine raschestmögliche Kostentransparenz im Bereich Langzeitpflege ist im Sinne der EFAS-Allianz und der Langzeitpflege selbst.

Es braucht jetzt ein deutliches Zeichen, um EFAS den nötigen Schub zu verleihen. Andernfalls droht eine wichtige Reform im Schweizerischen Gesundheitssystem daran zu scheitern, dass sie wegen Detailfragen zerpflückt wird, obwohl ihr Nutzen für die Bevölkerung unbestritten und daher eine zeitnahe Umsetzung angezeigt ist.

Breite Unterstützung für EFAS
Der EFAS-Allianz gehören curafutura, der Schweizerische Versicherungsverband SVV, FMH, fmc, FMCH, das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, das Forum Gesundheit Schweiz, H+, Interpharma, medswiss.net, mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, pharmaSuisse, RVK, santésuisse, die SBV, das Schweizerische Konsumentenforum kf, und vips an.

Die Gesundheitskommission des Nationalrates ist heute auf den indirekten Gegenvorschlag zur „Kostenbremse-Initiative» eingetreten. curafutura lehnt den im Gegenvorschlag vorgesehenen Mechanismus ab. Die Zielvorgaben würden unweigerlich zu einer Rationierung von Gesundheitsleistungen zu Lasten der Versicherten führen und damit die medizinische Grundversorgung gefährden. Viel zielführender ist es, den anderen bereits weit gediehenen oder vor der Genehmi-gung stehenden Reformen zur Dämpfung des Kostenanstiegs zum Durchbruch zu verhelfen. Dazu gehören in erster Linie die Genehmigung des ambulanten Arzttarifs TARDOC sowie die einheitliche Finanzierung EFAS.

Die Zielvorgaben sehen vor, dass Gesamtbudgets für jeden Gesundheitssektor festgelegt werden. In der Praxis würde dieser Mechanismus unweigerlich zu einer Rationierung der Leistungen führen. Sobald das Globalbudget für einen Bereich erreicht ist, wären die Leistungserbringer gezwungen, auf bestimmte Behandlungen zu verzichten oder diese aufzuschieben. Dies würde zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung der Versicherten führen, je nachdem, ob sie am Jahresanfang oder am Jahresende mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert sind.

Kostenziele sind ein zu grobes Instrument, um das angestrebte Ziel, nämlich den Abbau unnöti-ger und überflüssiger Leistungen, zu erreichen. Denn sie führen zu einer allgemeinen Rationie-rung von Leistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr. Zielführender ist die Unterschei-dung zwischen dem, was notwendig und effizient ist, und dem, was nicht ermöglicht werden kann.

Kostenziele sind ineffizient und würden keine Kostensenkung bewirken
Der Mechanismus der Kostenziele gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Tarife festzulegen, falls die vorgesehenen Budgets überschritten werden. Allerdings gibt es bereits heute viele Be-reiche, in denen die Preise administriert werden, wie beispielsweise bei Medikamenten oder Laboratorien. Tatsache ist, dass die Kosten in diesen Bereichen stärker steigen als in Bereichen, in denen die Preise und Tarife von den Akteuren im Rahmen der Tarifpartnerschaft festgelegt werden.

Schliesslich würden die Kostenziele zu einer enormen Bürokratie führen, wobei sie nach einem Top-down-Ansatz für jeden Sektor und jeden Kanton festgelegt würden. Dieser Ansatz steht im krassen Widerspruch zur derzeitigen Tarifpartnerschaft. Mit anderen Worten: Kostenziele wür-den zu einer irreversiblen Verstaatlichung der Gesundheitspolitik führen.

Der Bundesrat hat die Möglichkeit, den Arzttarif nach bald 20 Jahren endlich zu ersetzen.

Heute haben die Tarifpartner curafutura (mit SWICA) und die FMH die substanziell überarbeitete ambulante Arzttarifstruktur TARDOC in der Version 1.3 beim Bundesrat zur Genehmigung nachgereicht. Im Sommer hatte der Bundesrat den Tarifpartnern verschiedene Auflagen zur materiellen Überarbeitung gemacht. Diese Auflagen haben die Tarifpartner fristgerecht umgesetzt: Die neue Version bringt eine Verlängerung der Kostenneutralität, eine Vereinfachung des Tarifs und die Erhöhung der Transparenz. Für die Tarifrevision gibt es derzeit keine Alternative zum TARDOC, weil kein anderer Tarif genug weit entwickelt ist, um sämtliche ärztlichen Leistungen abzubilden. Mit der neuen Version des TARDOC hat der Bundesrat die Möglichkeit, den längst veralteten TARMED endlich zu ersetzen.

Die Verbindung der Ärztinnen und Ärzte FMH vertritt schweizweit 95 Prozent der in der Schweiz tätigen Ärzteschaft. curafutura, die innovativen Krankenversicherer, vertritt die Krankenversicherer CSS, Helsana, KPT und Sanitas. Mit ihnen und mit SWICA steht die Mehrheit der Versicherer hinter dem TARDOC. Somit wird der TARDOC von der Mehrheit der Leistungserbringer und der Kostenträger unterstützt.

Für die ambulante Tarifrevision gibt es keine zeitnahe Alternative zum TARDOC
Derzeit bietet nur der TARDOC eine flächendeckende ambulante Tarifstruktur, welche die ärztlichen Leistungen umfassend, vollständig und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechend abbildet. Somit gibt es keine zeitnahe Alternative für die Ablösung des TARMED, denn die ambulanten Pauschalen sind in ihrer Entwicklung noch nicht weit genug fortgeschritten. Sowohl curafutura als auch die FMH befürworten Pauschalen. Sobald diese bereitstehen und vom Bundesrat genehmigt sind, können sie die entsprechenden einzeltarifierten Leistungen im TARDOC ablösen.

Der TARDOC soll so rasch wie möglich eingeführt werden, denn die ambulanten ärztlichen Leistungen werden heute über einen längst veralteten Tarif abgerechnet, der nicht mehr sachgerecht ist. Mit der dritten Nachreichung erhoffen sich die Tarifpartner endlich eine Genehmigung im 1. Quartal 2022 durch den Bundesrat und ein Inkrafttreten des TARDOC per 1. Januar 2023.

Tarifpartner hoffen auf baldige Prüfung und Genehmigung
Den beiden bisher nichtbeteiligten Tarifpartner H+ und santésuisse wurde die Möglichkeit geboten, sich an der Überarbeitung von TARDOC aktiv zu beteiligen – so wie vom Bundesrat erwartet. H+ ist dieser Aufforderung partiell mit der Lieferung aktueller Daten nachgekommen. Gleichzeitig signalisiert H+ Bereitschaft, sich nebst den Pauschalen auch für den TARDOC einzusetzen.

Um den Fahrplan des TARDOC nicht zu gefährden, haben die beiden Tarifpartner curafutura und FMH die vom Bundesrat gewünschten Nachbesserungen fristgerecht umgesetzt und die überarbeitete Version des TARDOC heute beim Bundesrat nachgereicht. Der TARDOC wurde noch weiter vereinfacht, neu nummeriert und neu strukturiert, um eine möglichst einfache Anwendung und Navigation im Tarif zu ermöglichen. Weiter wurde das Kostenneutralitätskonzept inhaltlich ergänzt und auf drei Jahre verlängert. Schliesslich wurden die in den Kostenmodellen hinterlegten Daten aktualisiert. Zur Erhöhung der Transparenz haben die Tarifpartner dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine umfassende Dokumentation zum TARDOC in strukturierter Form zur Verfügung gestellt.

Inzwischen stehen auch wichtige Instrumente und Fachapplikationen bereit, sodass die Rechnungsprüfung und -abwicklung noch stärker automatisiert werden kann und massive Vereinfachungen resultieren. Dieser mit der Einführung des TARDOC wichtige Digitalisierungsschritt stärkt sowohl die Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit der Leistungen.

Die Tarifpartner curafutura (mit SWICA), die FMH und die MTK (für die UV, IV und MV) erwarten, dass ihre gemeinsamen, grossen Anstrengungen der letzten 8 Jahre mit der Genehmigung des TARDOC Anerkennung finden.

Massnahmen zur Kostensteuerung führen vermehrt zu Verhandlungsblockaden der Tarifpartner und zur Festsetzung von Kostensteuerungsmassnahmen durch den Bundesrat. Dies unterhöhlt das Bemühen der Tarifpartner um wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Entscheide aufgrund von Qualitätsstandards. curafutura nimmt daher den Entscheid des Ständerates positiv zur Kenntnis. Dieser hat sich wie der Nationalrat für die Streichung von Artikel 47c E-KVG im ersten Massnahmenpaket ausgesprochen. Er drückt damit sein Vertrauen in die Tarifpartnerschaft, in Systemreformen und in die Entwicklung von Qualitätsstandards aus.

Massnahmen zur Kostensteuerung sind gut gemeint. Sie schiessen aber am Ziel vorbei. Denn dadurch entstehen automatisch Verhandlungsblockaden unter den Tarifpartnern. Das eigentliche Ziel der Kostenssenkung ist mit der Kostensteuerung jedoch noch nicht erreicht: Die Dämpfung der Kostenentwicklung.

curafutura wertet es daher als wichtiges Signal des Ständerates, Artikel 47c E-KVG aus dem 1. Massnahmenpaket herauszustreichen, wie dies bereits der Nationalrat gemacht hat. Denn Bestrebungen in Richtung Kostensteuerung führen mitunter zu einem Fehlanreiz. Es senkt das Bestreben, sich gezielt von sich aus mit Qualitätsstandards auseinanderzusetzen und nach den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems voranzubringen. Darüber hinaus hätte diese Massnahme weitgehende Konsequenzen für die solidarisch finanzierte Patientenversorung.

Umso wichtiger ist es nun, die Systemreformen voranzubringen. Diese haben einen wichtigen Impact auf das Ziel, die Kostenentwicklung zu dämpfen. Drei grosse Reformen sind bereits in der Pipeline. EFAS, die einheitliche Finanzierung von ambulant und stationär, wird im neuen Jahr an Fahrt aufnehmen. Der ambulante Arzttarif TARDOC ist startklar. Und die Sensibilität rund um die Qualität, respektive die teuren Schweizer Medikamentenpreise, ist deutlich gestiegen und hat mit der aktuellen Debatte im Ständerat noch einmal an Gewicht gewonnen. In allen erwähnten Bereichen sind Projekte ausgereift oder weit vorangeschritten. Jetzt geht es darum, ihnen im neuen Jahr den nötigen politischen Schub zu verleihen und damit die wichtigsten systemrelevanten Reformen voranzubringen.

Der neue Tarif erhöht die Leistungstransparenz und Vergleichbarkeit unter den Rehabilitationseinrichtungen

Die Rehabilitation verfügt endlich über einen einheitlichen leistungsbezogenen Tarif für die ganze Schweiz. curafutura begrüsst die heutige Genehmigung der neuen Tarifstruktur ST-Reha durch den Bundesrat und freut sich über dieses, für die Tarifpartnerschaft, positive Ergebnis. Der neue Tarif für die stationäre Rehabilitation erhöht die Transparenz und ermöglicht Leistungs- und Kostenvergleiche zwischen den verschiedenen Institutionen. Mit ST-Reha ist die neue Spitalfinanzierung zehn Jahre nach der Einführung der SwissDRG-Pauschalen im Akutbereich endlich abgeschlossen.

Bisher hat jede Rehabilitationseinrichtung eigene Tarife mit den Krankenversicherern verhandelt. Der neue national einheitliche Tarif ST-Reha stellt eine wesentliche Verbesserung dar, indem er die Vergleichbarkeit der Einrichtungen in Bezug auf ihre Leistungs- und Kostendaten ermöglicht und dadurch zur Erhöhung der Transparenz führt. Gleichzeitig ermöglichen die zugrundeliegenden Daten eine periodische Weiterentwicklung des Tarifs, damit den künftigen Entwicklungen im Rehabilitationsbereich angemessen Rechnung getragen wird.

curafutura begrüsst die Genehmigung des neuen Tarifs ST-Reha für die stationäre Rehabilitation. Es handelt sich dabei um einen Bereich, der jährlich ca. 550 Millionen Franken an Kosten zulasten der Grundversicherung verursacht. Dies ohne Berücksichtigung der Kosten für die anderen Akteure wie die Kantone und die Unfallversicherer.

curafutura fordert die Aufnahme in die Tariforganisation SwissDRG AG

Obwohl curafutura ein Vertragspartner des neuen Tarifwerkes ist und durch ihre Mitarbeit in den Arbeitsgremien der SwissDRG AG die Einführung von ST-Reha mitgeprägt hat, ist sie immer noch nicht offiziel in der SwissDRG AG vertreten. curafutura fordert endlich die Integration in die SwissDRG AG, damit sie auch bei wichtigen strategischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tarifierung im stationären Bereich die Interessen ihrer Versicherten vertreten kann. curafutura vertritt 43 % der Versicherten in der Schweiz und muss deshalb aus Representativitätsgünden zwingend in SwissDRG AG integriert werden.

Die Kantone und die Krankenversicherer haben sich auf einen Tarifvertrag geeinigt, der die Vergütung der Covid-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) regelt. Der Vertrag wurde heute beim Bundesrat eingereicht und muss noch von diesem genehmigt werden.

Gemäss dem Vertrag wird eine Impfung, die in einem Impfzentrum oder durch eine mobile Equipe durchgeführt wird, von der OKP mit einer Pauschale von CHF 20.00 pro Impfung vergütet. Für Impfungen in Arztpraxen wurde eine Pauschale von CHF 29.00 pro Impfung vereinbart. Für die aufwendigere Impfung von Kindern unter 12 Jahren, die erst noch zugelassen werden muss, kann in Arztpraxen eine Pauschale von CHF 40.45 pro Impfung verrechnet werden.

Die zusätzlichen Kosten für die Logistik, Organisation und Infrastruktur sowie den Selbstbehalt von 10 Prozent übernehmen weiterhin die Kantone. Die OKP übernimmt zudem einen Pauschalbeitrag an den Impfstoff. Die Pauschale für das kommende Jahr wird der Bundesrat noch festlegen. Der Bund trägt die Kosten, welche diese Pauschale übersteigen sowie die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone.

Der Vertrag ist bis Ende 2022 befristet und wurde wie bereits der Tarifvertrag 2021 und dessen Nachträge von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und den Einkaufsgemeinschaften ausgehandelt. Der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) sowie der Berufsverband der Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe) waren für die Entschädigung der Arztpraxen in die Verhandlungen eingebunden und sie tragen das Ergebnis mit.

Mit der Impfpauschale sind alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten. Das umfasst die Basisinformation zur Impfung, die Überprüfung des Impfstatus, Impfanamnese und Kontraindikationen, die Einholung des Einverständnisses, die Verabreichung der Impfung und Überwachung der Patientin/des Patienten, die Ausstellung der Impfbescheinigung und die Dokumentation.

Für die Bevölkerung bleibt die Covid-19-Impfung auch im kommenden Jahr grundsätzlich kostenlos. Eine individuelle und ausführliche ärztliche Beratung zur Impfung ist in der Pauschale allerdings nicht inbegriffen. Bei besonders beratungsintensiven Fällen in Arztpraxen ist daher eine zusätzliche Vergütung des Aufwandes gemäss der Tarifstruktur TARMED möglich. Diese Zusatzvergütung untersteht der Kostenbeteiligung von Franchise und Selbstbehalt und muss medizinisch begründet sein.

Die Vergütung von Impfungen in Apotheken für das kommende Jahr wird der Bundesrat noch festlegen.


Die Reserven in der Grundversicherung entsprechen vier Monatsausgaben. Dieses Niveau ist angemessen und rechtfertigt keine zusätzliche Regulierung. curafutura ist deshalb enttäuscht über den heutigen Entscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK-N). Diese empfiehlt, einer Initiative zur Festlegung einer verbindlichen Obergrenze für die Reserven Folge zu geben.

Die Reserven der Krankenversicherer garantieren die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems und ermöglichen die Erstattung von Gesundheitsleistungen zu jedem Zeitpunkt. Es ist daher nicht sinnvoll, sie um jeden Preis zu reduzieren. Umso bedauerlicher ist es, dass heute der Initiative Nantermod Folge geleistet wurde. Diese verlangt, dass die Reserven der Versicherer auf ein Maximum von 150 % der Solvenzquote begrenzt werden. Eine solche Regulierung ist sowohl für die Stabilität des Systems (Finanzierung der Leistungen) als auch für die Versicherten (Prämienerhöhungen und Jo-Jo-Effekte bei den Prämien) kritisch. curafutura bedauert entsprechend das Ergebnis und begrüsst es, dass die Kommission immerhin den zwei materiell identischen Standesinitiativen nicht stattgegeben hat.

Der Vorstoss Nantermod berücksichtigt insbesondere nicht, dass die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) bereits im April 2021 geändert wurde. Neu besteht mehr Flexibilität zum Abbau von Reserven. Dank der Revision können die Krankenversicherer ab einer Mindestsolvenzquote von 100 % freiwillig ihre Reserven abbauen und für ihren Abbauplan die Prämien «knapp kalkulieren», bzw. mehr Risiken in ihren Prämienberechnungen eingehen. Dabei zeigt sich bereits jetzt: Die neuen Änderungen wirken – die Krankenversicherer haben im Rahmen der Prämienbekanntgabe 2022 380 Millionen Franken an die Versicherten zurückgegeben. Neue Regulierungsänderungen sind also unnötig.

curafutura nimmt den Entscheid zur Änderung des Verfahrens bei Nichtbezahlen der Prämien zur Kenntnis. Positiv ist die Bestätigung des Entscheids des Ständesrates, Schulden nicht auf Minderjährige zu übertragen und die Möglichkeit für Kantone, Verlustscheine zu übernehmen. curafutura begrüsst, dass im Gegensatz zum Ständerat, die Pflicht zur Aufnahme säumiger Prämienzahlende in ein Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers (AVM) gestrichen wurde. Dies hätte nur unerwünschte Auswirkungen für Versicherte, die sich frewillig für ein AVM entschieden haben.

Die Revision der Vertriebsmargen und andere Massnahmen werden zu jährlichen Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken führen

curafutura begrüsst die Beschlüsse der Gesundheitskommission des Ständerates zur Senkung der Medikamentenausgaben. Das von der SGK-S unterstützte Massnahmenpaket umfasst in erster Linie die Überarbeitung der Vertriebsmargen, wodurch der Einsatz von Generika und Biosimilars gefördert werden soll. Darüber hinaus sieht er eine Senkung der Fabrikabgabepreise für Generika und die Schaffung von Anreizen für Apotheker und Ärzte vor, damit diese kostengünstigen Medikamente statt Originalpräparate abgeben. Diese Massnahmen ersetzen ein Referenzpreissystem, das in seinem Entwurf viel zu starr war und zu Versorgungsproblemen hätte führen können.

curafutura begrüsst, dass die Bedeutung der Revision der Vertriebsmargen endlich erkannt wird. Die aktuelle Situation ist kontraproduktiv: Apotheker und Ärzte haben heute ein unmittelbares Interesse daran, Originalarzneimittel abzugeben, da die Marge deutlich höher ist als bei Generika und Biosimilars. Dieser seit langem bekannte Fehlanreiz, der massgeblich für den sehr geringen Marktanteil der Generika (nur 20%) und Biosimilars in der Schweiz verantwortlich ist, soll jetzt beseitigt werden.

Die Revision der Vertriebsmargen wird zusammen mit der Senkung der Fabrikabgabepreis zu Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr führen. Ausserdem sind die Massnahmen auf dem Verordnungsweg umsetzbar und damit schnell anwendbar. Dieser pragmatische Ansatz, der nach dem Nationalrat jetzt auch von der SGK-S bestätigt wurde, ist vernünftig und stellt eine gute Alternative zu einem Referenzpreissystem dar, das viel zu starr gewesen wäre und die Versorgungssicherheit gefährdet hätte.

Beschwerderecht der Versicherer gegen Spitalplanung
curafutura begrüsst darüber hinaus die Entscheidung der SGK-S, ein Beschwerderecht im Bereich Spitalplanung einzuführen. Damit können die Versicherer Einspruch gegen die kantonalen Spitalplanungen und Spitallisten erheben und die bisweilen zu wenig beachtete Kostenentwicklung thematisieren.

Massnahmen zur Steuerung der Kosten
Hingegen bedauert curafutura die Entscheidung der SGK-S, die vorgeschlagenen Massnahmen zur Steuerung der Kosten zu unterstützen. Das Instrumentarium ist systemfremd, wenig praktikabel und kann zu einer Unterversorgung und Fehlversorgung führen. Das ist nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten.

Kontakt für Medienschaffende:
Pius Zängerle, Direktor curafutura, 079 653 12 60, pius.zaengerle@curafutura.ch 

Simone Hinnen, Leiterin Kommunikation DE-CH, 076 373 79 74;
simone.hinnen@curafutura.ch 

Die Impfpauschalen bis Ende Jahr sind im Sommer 2021 im gegenseitigen Einvernehmen verhandelt und vom Bundesrat genehmigt und kommuniziert worden. Der Preis wurde nach den Kriterien des KVG (WZW) verhandelt. Inzwischen sind bereits die Verhandlungen der Impfpauschalen für das kommende Jahr angelaufen.

Die Pauschalen für die Impfung gegen Covid-19 sind von allen Leistungserbringern und deren Vertretern – in diesem Fall die Kantone – bis Ende Jahr im gegenseitigen Einvernehmen verhandelt und vom Bundesrat genehmigt worden. Der ausgehandelte Preis pro Impfung beträgt ab Oktober 2021 16.50 Franken für die Arztpraxen und 14.50 Franken für die Impfzentren.

Die heute von der GDK publizierte Mediemitteilung könnte zu falschen Rückschlüssen führen. Darin heisst es, die Versicherer seien nicht bereit, die geltende Pauschalen von 24.50 Franken über Ende September 2021 hinaus zu verlängern.

Die Tarifpartner haben sich darauf geeinigt, ab dem 1. Januar 2021 bis zum 30. September 2021 für eine Covid-Impfung 24.50 Franken zu bezahlen. Begründet wurde dieser Preis mit einem erhöhten Beratungsbedarf unter anderem bei älteren Personen. Inzwischen ist diese Personengruppe vollständig geimpft. Daher haben sich die Krankenversicherer und Kantone im Sommer 2021 auf einen reduzierten Preis von 16.50 Franken geeinigt, der ab Oktober 2021 gelten soll.

curafutura hält an diesem begründeten Preis fest und versteht nicht, weshalb die Kantone nun für jede verabreichte Impfung zusätzlich 8 Franken an die Ärztinnen und Ärzte bezahlen sollten. Zumal die Kantone auch für die Ärztinnen und Ärzte am Verhandlungstisch sassen und sich mit dem Betrag von 16.50 Franken und der Begründung dazu einverstanden erklärt haben.

Die Verhandlungen für die Impfpauschale 2022 sind angelaufen.