Der Bundesrat hat heute den Tarif zu diagnostischen Leistungen in der Neuropsychologie genehmigt. Die Tarifstruktur stellt eine wirtschaftliche, angemessene und KVG-konforme Abgeltung dieser Leistungen sicher.
Seit dem 1. Juli 2017 dürfen Neuropsychologinnen und Neuropsychologen in eigenen Praxen diagnostische Neuropsychologieleistungen abrechnen. Heute nun hat der Bundesrat die dazu gehörige Tarifstruktur genehmigt.
curafutura wertet dies als grossen Durchbruch im Zusammenhang mit den mehrjährigen Verhandlungen im Bereich diagnostischer Leistungen in der Neuropsychologie. Der Verband hat sich gemeinsam mit santésuisse, der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen sowie mit H+ für eine für alle befriedigende Lösung eingesetzt. «Der Aufwand hat sich gelohnt, wie der heutige Beschluss des Bundesrates zeigt», sagt Pius Zängerle, Direktor von curafutura.
Die heutige Genehmigung durch den Bundesrat ist ein Beweis für die funktionierende Tarifpartnerschaft. Die Tarifpartner werden sich nun umgehend absprechen, um die Tarifstruktur reibungslos einführen zu können.
Die Kantone und die Krankenversicherer haben sich partnerschaftlich und rasch auf eine differenzierte Pauschale für die Impfung gegen Covid-19 in Arztpraxen geeinigt. Damit ist die Abgeltung der Impfung in Arztpraxen, Impfzentren, Spitälern und durch mobile Equipen bis Ende Jahr auf nationaler Ebene abschliessend geregelt.
Der geltende Tarifvertrag für die Vergütung der Impfung gegen Covid-19 war von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer im Dezember 2020 ausgehandelt und vom Bundesrat am 13. Januar 2021 genehmigt worden. Der Vertrag hält fest, dass die Leistungserbringer von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Pauschale von CHF 14.50 pro Verimpfung vergütet erhalten. Pro geimpfter Person beträgt die Entschädigung somit CHF 29.00, da bei den bisher zugelassenen Impfstoffen jeweils zwei Impfdosen verabreicht werden. Ausserdem übernimmt die OKP eine Pauschale von CHF 5.00 pro Impfstoffdosis.
Der Bund trägt die Kosten, die den Betrag von CHF 5.00 pro Dosis übersteigen sowie die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone. Die Kantone übernehmen den Selbstbehalt sowie die Kosten für Logistik, Organisation und Infrastruktur. Für die Bevölkerung ist die Impfung kostenlos.
In den vergangenen Wochen fanden zwischen der GDK und den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer Gespräche darüber statt, ob für Impfungen in Arztpraxen ein höherer Tarif notwendig ist. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) war in die Verhandlungen involviert und konnte ihre Forderungen und Überlegungen einbringen. Die Verhandlungsergebnisse werden in einem Nachtrag zum Tarifvertrag festgehalten und müssen vom Bundesrat genehmigt werden.
Gemäss der Vereinbarung erhalten die Arztpraxen von der OKP bis Ende Juni eine Pauschale von CHF 24.50 pro Verimpfung beziehungsweise von CHF 49.00 pro geimpfte Person. Ab Mitte Jahr beträgt die Pauschale CHF 16.50 pro Verimpfung beziehungsweise CHF 33.00 pro geimpfte Person.
Mit der Impfpauschale sind alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten. Das umfasst die Information zur Impfung, die Überprüfung des Impfstatus, Impfanamnese und Kontraindikationen, die Einholung des Einverständnisses, die Verabreichung der Impfung, die Ausstellung der Impfbescheinigung und die Dokumentation. Erfolgt in den Arztpraxen eine separate Beratung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bei Personen mit besonderen Risiken, kann der entstandene zusätzliche Beratungsaufwand separat gemäss der Tarifstruktur TARMED abgerechnet werden. Dieser wird von der Grundversicherung übernommen und untersteht der Kostenbeteiligung von Franchise und Selbstbehalt.
Die Gesundheitskommission des Ständerats hat sich für zwei parallele Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen ausgesprochen. Dies war einer der Entscheide anlässlich ihrer letzten Sitzung zur Überprüfung des ersten Massnahmenpakets des Bundes zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Dies bedeutet eine Struktur mit Einzelleistungstarifen und eine mit Pauschaltarifen. curafutura bedauert diesen Entscheid, der zu unlösbaren Konflikten zwischen diesen beiden ungenügend koordinierten Strukturen führen wird. Der Einzelleistungstarif (Tarmed/Tardoc) muss der Haupttarif bleiben, Pauschaltarife können als Ergänzung hinzugefügt werden.
Pauschaltarife sind keine Zauberformel. Sie sind sachdienlich, wenn spezifische Konditionen zusammenkommen. Dies betrifft nur ca. 20% der vorgenommenen ambulanten Leistungen. Die übergrosse Mehrheit der ambulanten Leistungen wird jetzt und auch in Zukunft mit dem Einzelleistungstarif verrechnet. Heute mit dem Tarmed und ab 2022 mit dem Tardoc. Deshalb ist es angezeigt, den Einzelleistungstarif als Haupttarif beizubehalten, in den Pauschaltarife als Ergänzung integriert werden können. Das gleichzeitige Bestehen zweier nicht koordinierter Tarifstrukturen würde erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Innovationen durch Experimentierartikel ermöglichen
curafutura begrüsst die Haltung der Gesundheitskommission gegenüber Pilotprojekten im Experimentierartikel. Die Kommission spricht sich gegen eine ausführliche Liste von Bereichen aus, in denen Pilotprojekte durchgeführt werden könnten. Eine solche Liste würde im Vornherein Möglichkeiten der Innovation einschränken, und somit deren Zweck zuwiderlaufen. Ausserdem schützt der von der Kommission gewählte Wortlaut die Grundrechte der Versicherten und stärkt den freiwilligen Charakter der Teilnahme.
Grosspackungen von Arzneimitteln, die nicht in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden auch im Jahr 2021 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. curafutura begrüsst die Verlängerung dieser Übergangslösung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Tagestherapiekosten von Medikamenten mit Grosspackungen sind bei längerer Anwendung günstiger als entsprechende kleinere Packungen. Dieser Entscheid hilft den Versicherten Geld zu sparen.
Das BAG hat den Krankenversicherern nach jahrelanger Praxis Ende 2019 untersagt, Grosspackungen von Medikamenten weiterhin zu vergüten, die nicht auf der Spezialitätenliste (SL) sind. Kleinere Packungen dieser SL-gelisteten Medikamente werden weiter durch die OKP vergütet. Das BAG hat die Hersteller aufgefordert, für entsprechende Grosspackungen einen Antrag zur Aufnahme in die Spezialitätenliste zu stellen. Damit würden diese weiterhin durch die OKP vergütet. Allerdings ist nur ein Teil der Pharma Firmen dieser Auforderung nachgekommen.
Erfreulicherweise hat das BAG nun die Übergangsfrist verlängert. Die OKP kann vorläufig weiterhin rund 250 Grosspackungen vergüten. So wird vermieden, dass die Leistungserbringer auf kleinere, teurere Packungen umsteigen müssen. curafutura begrüsst den pragmatischen Entscheid des BAG, der eine unnötige Kostensteigerung vermeidet.
curafutura setzt sich zudem für eine definitive Lösung ein, dass Grosspackungen endlich in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Dies können derzeit nur die Hersteller dieser Medikamente beantragen. curafutura fordert, dass auch die Krankenkassen diese Kompetenz erhalten und im Sinne der Kostendämpfung für ihre Versicherten aktiv werden können.
Spezialitätenliste Sollen Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversischerung (OKP) vergütet werden, müssen diese in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden. Als Vergütungskriterium wird nicht die Arznei als solche gewichtet, sondern deren Verpackungsart. Jede Verpackung muss einzeln in die SL aufgenommen werden. Derzeit befinden sich über 9000 Packungen auf der SL. |
Der Tarifvertrag, der die Finanzierung und Abrechnung der Covid-19-Impfungen regelt, wurde heute vom Bundesrat genehmigt. curafutura, HSK und CSS begrüssen diesen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Pandemie, der die Impfkampagne auf eine solide Basis stellt. Der Tarifvertrag regelt die Vergütung von Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.
Die Krankenversicherer übernehmen zusammen mit dem Bund und den Kantonen in dieser ausserordentlichen Situation Verantwortung. Sie leisten mit der gefundenen Lösung einen grossen Beitrag an die Kosten der Verimpfung. Die OKP bezahlt die Impfleistung, die mit einer Pauschale von 14.50 Franken vergütet wird, sowie eine Pauschalgebühr von 5 Franken pro Impfstoffdosis. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Ausgaben für die Krankenversicherung auf 200 bis 250 Millionen Franken. Die Kantone tragen die Kosten für den Selbstbehalt sowie die Aufwände für Logistik, Organisation und Infrastruktur. Der Bund übernimmt die Kosten für den Transport und die Verteilung der Impfstoffe sowie den Restbetrag, der über die 5 Franken pro Impfdosis hinausgeht. Diese Finanzierungslösung gewährleistet, dass sich die gesamte Bevölkerung der Schweiz unkompliziert impfen lassen kann.
Zunächst wird die Impfung vor allem in Impfzentren, Spitälern oder durch mobile Equipen durchgeführt. Kantone sollen aber je nach Impfstrategie und regionalen Gegebenheiten auch Arztpraxen und Apotheken auf Basis des genehmigten Tarifvertrags Leistungsaufträge vergeben können. Die Abrechnungs- und Finanzierungsmodalitäten für diese erste Phase sind im heute vom Bundesrat genehmigten Tarifvertrag geregelt. Sobald ein Grossteil der Bevölkerung geimpft ist und die Impfzentren nicht mehr ausgelastet werden können, soll auch eine breite Verimpfung in allen Apotheken und Praxen ermöglicht werden. Die Krankenversicherer werden sich zu gegebenem Zeitpunkt auch hier engagieren, um eine schnelle und effiziente Nachfolgelösung zu finden, die einen guten Zugang zur Impfung gewährleistet.
In ihrem Jahresmediengespräch hat curafutura – Die innovativen Krankenversicherer aufgezeigt, wieder gordische Knoten im Gesundheitswesen zerschlagen werden kann: Durch Kooperationen, die Verbindlichkeit fordern und den Prämienzahlenden finanziell Luft verschaffen. Ständerat Josef Dittli, curafutura-Präsident, nahm insbesondere die Pharmaindustrie in die Pflicht: «Man fragt sich unweigerlich, wo das viele Geld für die Medikamente hingeht».
Der Krankenversichererverband curafutura hat an einem Mediengespräch in Bern auf seine Tätigkeiten im vergangenen Jahr zurückgeblickt und die Akzente für seine zukünftigen Ziele skizziert. Ein zentraler Punkt, den die innovativen Krankenversicherer verstärkt beachten werden, ist die Preisentwicklung von Medikamenten. Eine im Auftrag von curafutura erarbeitete Studie kommt zum Schluss, dass das Wachstum der Medikamentenausgaben durch vergleichsweise einfache Anpassungen der Gesetzgebung zugunsten der Krankenversicherungsprämie gedämpft werden kann. Dies stützt die Überlegungen der der Motion «Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung». Ständerat Josef Dittli, Präsident von curafutura und Vater dieser Motion, betonte, dass diese Motion den Menschen dienen solle, «ohne den technologischen Fortschritt zu behindern».
curafutura sind im vergangenen Jahr einige, auch von Kennern des Gesundheitssystems nicht erwartete, Kooperations- und Verhandlunsgerfolge gelungen. Als wohl spektakulärstes Resultat wies curafutura auf den gemeinsam mit der Ärzteorganisation beim Bundesrat eingereichte Tardoc hin. Tardoc ist der ambulante Arzttarif, der den veralteten Tarif Tarmed ersetzen soll. Pius Zängerle, Direktor von curafutura, mit Blick auf die Tarifeingabe: «Wir haben mit dem Tardoc die beste und überzeugendste Nachfolgelösung für den Tarmed erarbeitet. Das alles ist kein Selbstzweck. Der Zweck ist es, dem Gesundheitssystem und damit den Prämienzahlenden zu dienen». Das umfangeiche Tarifwerk liegt nun beim Bundesrat zur Genehmigung. Dazu Ständerat Josef Dittli: «Ich kann mir also beim allerbesten Willen nicht vorstellen, dass der Bundesrat diese umfangreiche Arbeit nicht entsprechend würdigt. Der Bundesrat weiss haargenau, dass ein abschlägiger Bescheid für den eingereichten ambulanten Ärztetarif, die Tarifpartnerschaft um viele Jahre zurückwerfen würde. Und diese Zeit haben wir nicht.»
Heute haben curafutura und FMH gemeinsam dem Bundesrat eine Nachreichung zum Arzttarif Tardoc übergeben. Die Tarifstruktur erfüllt nun sämtliche vom Bundesrat genannten Anforderungen. Einerseits haben sich curafutura und FMH auf ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der kostenneutralen Einführung geeinigt. Weiter vereinigt der Tardoc mit CSS, Helsana, Sanitas, KPT und neu dem Beitritt von SWICA die Mehrheit der Versicherten. Die Tarifpartner sind hoch erfreut, dass der Weg nun frei ist für die Genehmigung einer neuen partnerschaftlich erarbeiteten, sachgerechten und den aktuellen Gegebenheiten angemessenen Tarifstruktur.
Mit den Versicherern CSS, Helsana, Sanitas, KPT und SWICA repräsentiert der Tardoc die Mehrheit der Versicherer. Seit Beginn sind mit der FMH die Mehrheit der Leistungserbringer repräsentiert. Die Tarifpartner hoffen auf eine wohlwollende Beurteilung dieses Gemeinschaftswerks durch den Bundesrat.
Der Tardoc zeigt, dass die Partnerschaft funktioniert. Nur mit partnerschaftlich errungenem Konsens sind langfristig tragfähige Lösungen möglich.
Im Juli 2019 hatten die Ärztinnen und Ärzte, vertreten durch die FMH sowie die Krankenversicherer, vertreten durch curafutura einen gemeinsam mit der Medizinaltarifkommission MTK für die Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung erarbeiteten Tarifvorschlag zur Genehmigung eingereicht. Die Prüfung durch den Bundesrat ergab, dass noch gewisse Anpassungen notwendig waren, um sämtlichen durch den Bundesrat gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Daraufhin haben sich die Tarifpartner erneut an die Arbeit gemacht. Inzwischen sind sämtliche Auflagen erfüllt.
Die Tarifpartner bitten den Bundesrat nun, den Tardoc zu genehmigen, damit dieser auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden kann.
Die Gesamtrevision des ambulanten Arzttarifs ist nicht nur nötig, sondern auch für Patienten, Ärzteschaft und Versicherer überf.llig: Der derzeitige Tarif Tarmed wurde 2004 eingeführt. Er entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten der Medizin, der Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen, der Entlöhnung der medizinischen Praxisangestellten und der technischen Entwicklungen. Dies führt zu einer unausgeglichenen Ressourcenverteilung, gewisse Leistungen sind unter- andere überbezahlt. Dennoch wird ein Löwenanteil der ambulanten medizinischen Leistungen über ihn abgerechnet, er entspricht einem Drittel des gesamten Kostenvolumens der obligatorischen Krankenversicherung, sprich 12 Milliarden Franken. Der Tardoc gleicht diese Unausgewogenheiten aus. Zudem wird die Transparenz erhöht durch eine einfachere Tarifstruktur mit einer Reduktion der Tarifpositionen von 4700 auf 2700. Der Tardoc reflektiert die heutigen technischen Möglichkeiten und wird der Hausarztmedizin besser gerecht.
Damit der Tardoc aktuell bleibt und mit dem medizinischen Fortschritt Schritt halten kann, ist eine kontinuierliche Pflege und Anpassung notwendig, um Fehler und Unausgewogenheiten regelmässig anzupassen. Die Tariforganisation ats-tms AG, welche seit fünf Jahren an der Tarifentwicklung arbeitet, ist bestens aufgestellt, um diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen. Das Tarifbüro wird neu von einer bekannten, erfahrenen Persönlichkeit präsidiert, die sich im Gesundheitswesen bestens auskennt. Per 1. Juli 2020 übernimmt Alt-Ständerat Joachim Eder das Präsidium der ats-tms AG, welche seit der Gründung von Dr. Walter Bosshard erfolgreich präsidiert wurde.
curafutura, der Verband der innovativen Krankenversicherer, und der Apothekerverband pharmaSuisse haben beim Bundesrat einen neuen Apothekentarif eingereicht. Das Vertragswerk zum Apothekentarif LOA V ist das Resultat detaillierter Studien und patienten- wie kostenorientierter Verhandlungen. Die neue Vergütung von Apotheken und anderen Leistungserbringern, die Medikamente abgeben, fördert die Generika-Abgabe. Dies wird die Medikamentenkosten insgesamt spürbar senken.
Die Apotheken vor Ort sind unverzichtbare Stützen der medizinischen Grundversorgung. Die Leistungen innerhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden durch den Apothekentarif, die Leistungsorientierten Abgeltung (LOA), abgegolten. Für diesen Tarif und den Vertriebsanteil OKP-pflichtiger Medikamente wurde nun ein Konzept entwickelt, das Kosten spürbar dämpft und die Behandlungsqualität verbessert. Der neue Tarif schliesst den Anreiz aus, teurere Medikamente abzugeben. Er beinhaltet neu auch den Aufwand des Personals in der Apotheke.
Neu werden die Lohnkosten des Apothekenteams zur Erbringung der pharmazeutischen Leistung vollständig aus dem Vertriebsanteil herausgenommen. Diese Leistung wird Teil des Apothekentarifs. Unter dem Strich führt dies zur Entlastung des Gesundheitswesens: Während der Apothekentarif steigt, sinkt der Vertriebsanteil, der heute vor allem bei den teuren Medikamenten zu hoch ausfällt. Das Reformpaket senkt somit die Publikumspreise im hohen Segment und fördert die Generikaabgabe, was Einsparungen mit sich bringt. Es handelt sich dabei um eine kostendämpfende Umverteilung im Sinne der Kostenwahrheit. curafutura-Direktor Pius Zängerle: «Die Apotheker bringen unseren Versicherten einen grossen Nutzen bei der Medikamententherapie. Bei den Medikamentenpreisen sind aber Einsparungen möglich. Wir rechnen mit einem Sparpotenzial von mehreren hundert Millionen Franken ab Einführung der neuen Lösung.» Die Winterthurer Swica ist dem LOA-Vertrag bereits beigetreten, somit steht die Mehrheit der Schweizer Krankenversicher hinter dem neuen Apothentarif.
Die Patienten bezahlen in der Apotheke, wie beim Maler oder in der Autowerkstatt, das Produkt (z.B. Farbe oder Pneu) und die Fachleistung (z.B. Streichen der Wände oder Aufziehen der Pneus) separat. Erbrachte pharmazeutische Leistungen und Produkte werden nun auch im Rahmen der LOA V getrennt und transparent ausgewiesen. pharmaSuisse-Präsident Fabian Vaucher: «Das neue System ist ein gutes Ergebnis aus harten Verhandlungen. Mit der neuen LOA bezahlen Patienten nur die Apothekenleistungen, die sie effektiv erfahren. Das neue Modell bei den Medikamentenpreisen sorgt dafür, dass mehr günstige Generika abgegeben werden. Gesamthaft gesehen wird es für die Prämienzahlenden günstiger. Dies war immer unser Ziel.»
Mit der Marge bei den Tiefpreismedikamenten konnten in der Vergangenheit die Kosten nicht gedeckt werden, sondern mussten durch die teureren Medikamente quersubventioniert werden. Mit der Neuregelung des Vertiebsanteils werden die effektiven Logistikkosten der Medikamente abgegolten. Die günstigsten Medikamente werden sich dadurch preislich etwas nach oben bewegen. Dies hat den gewünschten Effekt, dass Patienten mit hochpreisigen Medikamenten nicht mehr durch die Quersubventionierung bestraft werden.
Die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK-S) ist in ihrer Sitzung vom 11. Februar 2020 auf die Vorlage des Nationalrats zur einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) eingetreten. Die EFAS-Partner begrüssen dieses wichtige Etappenziel und sind erfreut, dass diese wegweisende Reform nun weiter an Fahrt aufnimmt.
Die EFAS-Partner sind erfreut über das Eintreten der SGK-S auf die nationalrätliche EFAS-Vorlage. Der gestrige Entscheid zeigt, dass die neu zusammengesetzte ständerätliche Kommission sich der Bedeutung dieser wichtigen Reform für das Schweizer Gesundheitswesen bewusst ist. Die EFAS-Allianz wertet dies als positives Signal dafür, dass die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen realisiert werden könnte.
EFAS wird breit unterstützt. Der EFAS-Allianz gehören curafutura, santésuisse, der Schweizerische Versicherungsverband SVV, FMH, fmc, FMCH, GELIKO, das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, das Forum Gesundheit Schweiz, Interpharma, medswiss.net, pharmaSuisse, RVK, der SBV, das Schweizerische Konsumentenforum kf, SPO Schweizerische Patientenorganisation und vips an.
Die Krankenversicherer haben sich auf eine Vereinbarung gegen die telefonische Kaltakquise und für die Begrenzung der Provisionen geeinigt. Diese betrifft die Grund- und die Zusatzversicherungen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen soll mehr Rechtssicherheit zu Gunsten der Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Die freiwillige Vereinbarung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Branchenverbände curafutura und santésuisse haben die gemeinsam erarbeitete neue «Branchenvereinbarung Vermittler» unterschrieben. Darin werden die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung verbindlich geregelt. Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Vermittlerverträge, die der neuen Vereinbarung widersprechen, müssen nun spätestens per 31.12.2020 gekündigt werden. Der Vereinbarung sind bereits 40 Krankenversicherer beigetreten.
Mittelpunkt der neuen Branchenvereinbarung ist der Verzicht der Krankenversicherer auf die telefonische Kaltakquise. Dadurch sollen unerwünschte Telefonanrufe vermieden werden. Provisionen sind in der Grundversicherung auf maximal CHF 70.- und bei den Krankenzusatzversicherungen auf eine Jahresprämie begrenzt.
Durch die Vereinbarung können griffige Sanktionen verhängt werden: Ein Schiedsgericht, zusammengesetzt aus je einem Vertreter der beiden Verbände sowie des Konsumentenschutzes, kann Bussen bis zu CHF 100‘000.- in der Grundversicherung und CHF 500‘000.- in den Zusatzversicherungen aussprechen.
Zudem sieht die Branchenvereinbarung umfangreiche zusätzliche Massnahmen zur Qualitätssicherung vor: Unter anderem sollen Versicherer nur noch mit Vermittlern zusammenarbeiten, die sich zu umfassender Transparenz gegenüber der Kundschaft verpflichten. Diese Transparenz umfasst u.a. eine schriftliche Bestätigung von telefonischen Vertragsabschlüssen unter Gewährung eines Widerrufsrechts innert 14 Tagen. Dabei dürfen diese Abschlüsse nicht auf Kaltakquise zurückgehen. Weiter werden eingereichte Versicherungsanträge von den Versicherern nur dann entschädigt, wenn dazu Beratungsprotokolle vorliegen, die den Qualitätsstandards genügen. Im Beschwerdefall oder bei Stichprobenkontrollen müssen die Versicherer die Gesamtdokumentation zu den Kundenterminen offenlegen.
Der Beitritt zur neuen Branchenvereinbarung erfolgt freiwillig. Allerdings streben die Branchenverbände curafutura und santésuisse ein für alle Marktteilnehmenden geltendes Obligatorium der Branchenvereinbarung an. Entsprechende parlamentarische Vorstösse hat das Parlament 2019 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hat für das Frühjahr 2020 die Vernehmlassung zu den notwendigen Gesetzesänderungen angekündigt.